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Diese Seite enthält in alphabetischer Reihenfolge Stichworte zu unseren Verwaltungstleistungen.
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Schwangerschaft; Beratung
Hinweis:
die folgenden Daten werden über das BayernPortal bereitgestellt.
Team 322 Gesundheitliche Beratung und Gesundheitshilfe
Dampfschiffstraße 2a
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77823
Fax: 08151 148-11999
E-Mail: nicole.karl@LRA-starnberg.de
Zimmer: 026
Team 322 Gesundheitliche Beratung und Gesundheitshilfe
Dampfschiffstraße 2a
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77753
Fax: 08151 148-11999
Zimmer: 019
Team 322 Gesundheitliche Beratung und Gesundheitshilfe
Dampschiffstr. 2 a
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77913
Fax: 08151 148-11999
E-Mail: daniela.ulbricht@LRA-starnberg.de
Zimmer: 019
Team 322 Gesundheitliche Beratung und Gesundheitshilfe
Dampfschiffstraße 2a
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77596
Fax: 08151 148-11999
E-Mail: michaela.irlinger@LRA-starnberg.de
Zimmer: 026
Gesundheitliche Beratung und Gesundheitshilfe
Team 322
Dampfschiffstraße 2 a
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77900
Fax: 08151 148-11999
E-Mail: gesundheitsamt@LRA-starnberg.de
De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/322
Werdenden Müttern stehen besondere Hilfen und Schutzrechte zur Verfügung. Diese umfassen insbesondere folgende Bereiche:
Beratung
Werdende Mütter - und Väter - haben unabhängig von Alter, kulturellem Hintergrund oder Weltanschauung Anspruch auf umfassende Beratung zu allen Fragen, die Schwangerschaft und Geburt betreffen. Die Beratung erfolgt vertraulich, unvoreingenommen, kostenlos und auf Wunsch anonym durch die staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen (Beratungsstellen der freien Träger und der Landratsämter/Gesundheitsverwaltungen) und durch die staatlich nicht anerkannten (katholischen) Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen. Die Beratung kann so oft und solange in Anspruch genommen werden, wie dies im Einzelfall erforderlich ist. Sie kann auch nach der Geburt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes erfolgen.
Das Angebot umfasst insbesondere Informationen über
- Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung,
- soziale und finanzielle Hilfen für Schwangere und junge Familien, u. a. staatliche Sozialleistungen und Hilfen bei der Suche nach Wohnung, Arbeits- oder Ausbildungsplatz oder deren Erhalt,
- Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft und Fragen zur Entbindung,
- die besonderen Rechte der Schwangeren und Eltern im Arbeitsleben,
- Fragen zur pränatalen Diagnostik,
- Hilfsmöglichkeiten zum Leben mit einem Kind mit chronischer Erkrankung und / oder Behinderung,
- Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft,
- Beratung und Begleitung bei einer vertraulichen Geburt,
- rechtliche und psychologische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit einer Adoption,
- Fragen zum Schwangerschaftsabbruch.
Die staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen sind auch für die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung zuständig. Nur diese sind berechtigt, die Bescheinigung über die erfolgte Schwangerschaftskonfliktberatung auszustellen, die Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch ist.
Über die Beratung hinaus werden praktische Hilfen vermittelt. Betroffene Frauen können beispielsweise im Kontakt mit Behörden bei der Geltendmachung von gesetzlichen Leistungen unterstützt werden.
Die Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen bieten auch die Möglichkeit der psychosozialen Beratung, insbesondere
- bei unerfülltem Kinderwunsch,
- nach einer Fehl- oder Totgeburt,
- vor, während und nach Maßnahmen der pränatalen Diagnostik,
- bei Adoptionen oder vertraulicher Geburt.
Mit Einwilligung der Schwangeren können weitere Personen in die Beratung einbezogen werden.
Gesetz über die Schwangerenberatung (Bayern) – Bayerisches Schwangerenberatungsgesetz; Schwangerschaftskonfliktgesetz (Bund)
https://www.schwanger-und-viele-fragen.de
Finanzielle Hilfen
In besonderen Fällen, in denen die Gewährung der gesetzlichen sozialen Leistungen, insbesondere Hilfen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Sozialhilfe und der Jugendhilfe, im Einzelfall nicht möglich oder nicht ausreichend ist, können Schwangere in Notlagen von der "Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind" finanzielle Hilfen erhalten. Diese erfolgen im Rahmen einer Schenkung ohne Rechtsanspruch als Zuschuss zu den Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes üblicherweise anfallen.
Der Antrag muss vor Geburt des Kindes bei den staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen der freien Träger sowie der Landratsämter/Gesundheitsverwaltungen oder bei den katholischen Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen gestellt werden.
www.stmas.bayern.de/schutz-ungeborenes-leben/stiftung/index.php
www.zbfs.bayern.de/familie/hilfe-muki/index.php
Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Schwangerschaft und Mutterschaft, Leistungen bei
Mutterschutz
Werdende Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf Mutterschutz.
Mutterpass
Frauen erhalten zu Beginn der Schwangerschaft durch ihre Ärztin oder ihren Arzt einen Mutterpass ausgestellt, der alle wichtigen Daten und Hinweise über ihren Gesundheitszustand enthält. Die Schwangere sollte diesen Pass stets bei sich tragen, damit in Notfällen, z.B. bei einer Frühgeburt, schnell geholfen werden kann.
Rentenversicherung
Anrechnung der Schwangerschaftszeit in der Rentenversicherung siehe Anrechnungszeiten
Eltern- und Familienbildung
Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen, Ärzte, gesetzliche Krankenkassen, Gesundheitsverwaltungen, Sozialhilfeverwaltungen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, Beratungs- und Bildungsstätten kommunaler und freier Träger
www.stmas.bayern.de/schutz-ungeborenes-leben/beratung/index.php
- § 24b Sozialgesetzbuch V
- Gesetz über die Schwangerenberatung (Bayerisches Schwangerenberatungsgesetz - BaySchwBerG)
GVBl 1996 S. 320; BayRS 2170-2-A - Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG)
- § 218a Strafgesetzbuch
- § 219 Strafgesetzbuch
- Staatlich anerkannte Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen in Bayern
- Landesstiftung 'Hilfe für Mutter und Kind' - Schwangere in Not
- Landesstiftung 'Hilfe für Mutter und Kind'
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - Hilfe für Mutter und Kind
- Schwanger in Bayern
- Hilfetelefon für Fragen der Schwangerschaft
- Familienland Bayern
Keine
Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen.
- Konfliktberatung: unverzüglich, d. h. schnellstmöglich.
- Allgemeine Schwangerschaftsberatung: keine Fristen
- Konfliktberatung: sofort.
- Allgemeine Schwangerschaftsberatung: abhängig vom Einzelfall
keine
Stand: 29.12.2020